- Geschrieben von Yvonne Bachmann
Wer seine Ladung ordentlich sichert, wird später nicht verklagt, lautet der Tenor eines Urteils aus Lübeck. Grund war ein mit Schrott beladener Lkw, der Teile verlor.
Wer seine Ladung ordentlich sichert, wird später nicht verklagt, lautet der Tenor eines Urteils aus Lübeck. Grund war ein mit Schrott beladener Lkw, der Teile verlor.
Wer in Land A seinen Führerschein verliert, darf oftmals trotzdem noch in Land B fahren. Das soll sich nun ändern.
Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Schlichtungsanträge eingegangen. Ein Großteil davon fiel auf die DHL Group.
Schwere Stadtgeländewagen sollen in Paris bald das Dreifache der üblichen Parkgebühren zahlen. Dafür hat jetzt die knappe Mehrheit in einer Bürgerbefragung gestimmt.
Man kennt es sonst eher von Zeitschriften-Abonnements zur Probe: Reinkommen ist einfach, doch Herauskommen nicht. Allerdings würde man solch ein Geschäftskonzept der Deutschen Bahn nicht zutrauen.
Kommen Pakete aus dem Ausland, werden Zollgebühren fällig. Was aber, wenn Kunden nicht den passenden Betrag zur Hand haben? Muss der Zusteller Wechselgeld dabei haben oder darf er den Restbetrag behalten?