Was passiert mit Nachzahlungen an der Haustür, die nicht passend gezahlt werden können? Ein Erfahrungsbericht.

Paketübergabe Haustür
shisuka / Depositphotos.com

Vor wenigen Wochen ist mir Folgendes passiert: Ich habe etwas aus einem Nicht-EU-Land bestellt. Während des Kaufprozesses wurde mir angezeigt, dass im Endbetrag bereits alle Kosten für Versand und Zoll enthalten sind. Als dann rund zwei Wochen später das Paket ankam, informierte mich der Zusteller allerdings, dass noch 7,60 Euro an Zollgebühren fällig wären. Ich holte also mein Portemonnaie, hielt dem guten Mann einen 10-Euro-Schein hin, welchen er mit dem Satz: Ich kann aber nicht wechseln“ einsteckte. Dann entschwand er flugs in seinem Lieferwagen. Etwas verwirrt stand ich dann mit der Quittung und meinem Paket da und fragte mich dann doch: Was passiert eigentlich mit dem Wechselgeld und hätte ich das Paket auch in einer Filiale abholen können, um zu vermeiden, zu viel zu bezahlen?

Das sagen DPD und DHL

Da mir der Zusteller mit seinem raschen Abgang keine Möglichkeit gab, diese Fragen zu stellen, habe ich mich mit dieser Thematik direkt an die KEP-Dienste DHL, Hermes und DPD gewandt. Bei DPD ist die Sachlage recht einfach, da beim Unternehmen das Bezahlen von Paketen an der Haustür derzeit nicht möglich“ sei, so ein Sprecher.

Auf Nachfrage bei der DHL, ob die Zusteller beispielsweise verpflichtet sind, Wechselgeld mit sich zu führen oder welche Optionen der Kunde hat, wenn kein passendes Bargeld zur Verfügung steht, gab es leider keine konkreten Antworten. Stattdessen gab es folgendes Statement vor einer Unternehmenssprecherin:

Für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land sind Abgaben zu entrichten, wenn sie den Betrag von 1 EUR überschreiten. Die Abgaben, zzgl. einer Auslagenpauschale von 6 EUR, entfallen bei der Zustellung oder Abholung in der Filiale, wenn sie nicht bereits vom Versender entrichtet wurden. Letzteres ist z. B. der Fall bei Warensendungen von kommerziellen Versandhändlern, die sich für das neue Mehrwertsteuersystem IOSS registriert haben oder PDDP (Postal Delivered Duty Paid) nutzen. Bei diesen Waren werden die Abgaben an den Versandhändler gezahlt; in der Regel sind sie bereits im Rechnungsendbetrag enthalten. Dass Zollgebühren bei der Zustellung bezahlt werden müssen, kommt immer seltener vor. Falls doch, darf die Auslieferung nur erfolgen, wenn der volle Betrag gezahlt wurde.

Auch bei X (ehemals Twitter) kam die Frage bereits auf, damals hat der Paketdienst folgendes geantwortet:

 

Wechselgeld als Trinkgeld für den Zusteller

Bei Hermes gibt es genau zwei Fälle, bei denen Transaktionen an der Haustür nötig sind. Erstens die Bezahlung eines Paketscheins von Privatkund*innen bei einer gebuchten Haustürabholung oder zweitens bei einer über einen Online-Shop getätigten Bestellung mit Zahlung per Nachnahme. In beiden Fällen ist der beauftragenden bzw. bestellenden Person der genaue Betrag vorab bekannt, entweder über den Buchungsbeleg des privaten Paketscheins (bzw. die mündliche Auskunft bei einer telefonischen Buchung über unseren Kundenservice) oder die Rechnung des Versandhändlers, heißt es auf Nachfrage von einem Unternehmenssprecher. Fälle von ausstehenden Zollgebühren, die Kunden nachträglich bezahlen müssen, sind dem Paketdienst wiederum nicht bekannt.

Sollten Kunden eine Paketabholung an der Haustür buchen, dann bittet Hermes, den genauen Betrag an Bargeld bei der Abholung der Sendung bereitzuhalten. Zusätzlich sind die Zusteller nach Angaben des Logistikers stets dazu angehalten, immer Wechselgeld dabei zu haben. Doch wenn beispielsweise bereits der*die erste Kund*in mit einem größeren Geldschein bezahlen möchte, kann es an der nächsten Haustür schon knapper aussehen mit dem Wechselgeld – man kennt die Problematik ja beispielsweise auch aus dem Gastronomie-Bereich. In dem Fall muss der*die Zusteller*in am nächsten Tag erneut vorbeikommen, damit eine passende Bezahlung erfolgen kann, so Hermes zur Thematik weiter. Es steht den Kund*innen natürlich frei, ob sie gegebenenfalls auf ihr Wechselgeld verzichten und dem*der Zusteller*in die Differenz als Trinkgeld überlassen möchten.

Und wie sieht es rechtlich aus?

Schon der gesunde Menschenverstand (und ein halbwegs neutrales Rechtsempfinden) sagt einem hier: Das kann so nicht rechtens sein, so die Einschätzung der Sachlage von Yvonne Bachmann, Juristin beim Händlerbund. Wer 7,60 Euro schuldet, in dem Falle der DHL beziehungsweise dem Staat, muss auch nur 7,60 zahlen. Das lässt sich nicht diskutieren. Selbst wenn DHL vorher den Kunden bitten würde, den Betrag passend bereitzuhalten, entbehrt es jeglicher Grundlage, das Wechselgeld einzubehalten. 

Persönlich geht es mir weniger um das einbehaltene Restgeld – ich weiß, welch schwere Arbeit die Boten jeden Tag leisten müssen und gönne jedem Zusteller ein kleines Trinkgeld – sondern viel mehr darum, dass den Kunden ihre Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Abholung in einer Filiale, auch aufgezeigt und angeboten werden. Sollte ich wieder in eine ähnliche Situation kommen, werde ich definitiv mehr nachfragen und nicht einfach stumm das Geld übergeben. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Geschrieben von Corinna Flemming

Kommentare

#3 Stefan 2024-02-06 19:03
Ein Problem, wo keines ist. Selbstverständl ich darf der Bote das Geld nicht einbehalten. Das sollte jedem klar sein.

Ich sehe den Knackpunkte ganz wo anders. Bei der Bestellung wurde erklärt, dass die Zoll- und Versandkosten im Preis enthalten seien. Dann wollte der Bote noch 7,60 € Zoll. Ist das zulässig? Man hat sich für einen Lieferanten entschieden, weil dieses ein günstiges Angebot gemacht hat, und dann erhöht sich nach der Warenpreis an der Haustür. Das darf nicht sein - so meine Meinung! Wie erklärt das der Verkäufer?

Die Frage bleibt, was ist, wenn das Geld nicht passend zur Hand ist? Jeden KEP-Fahrer mit einem Online-Kartenle ser auszustatten, wäre etwas übertrieben. Wie oft kommt das vor?

Bleibt dem Fahrer nur, die Ware wieder mitzunehmen und an der nächsten Abholstelle zu hinterlegen. Dann kann der Empfänger entscheiden, ob er dort hinfahren möchte oder lieber auf das Wechselgeld verzichtet.
#2 Ivonne 2024-02-05 12:18
Ich finde DHL sollte langsam mal in der modernen Zeit ankommen. Gebt den Zustellern EC Geräte in die Hand oder macht es bei der Zollabfertigung wie zum Beispiel FedEx und schickt vor der Zustellung oder danach einfach eine Rechnung per Mail.
Das der Zusteller bei mir an der Tür steht und das Paket wieder mitnimmt, weil ich (seit Corona) kein bis kaum Bargeld zuhause hab, ist ziemlich albern in 2024.
#1 Dirk 2024-02-05 08:54
Da rühgmen sich die Paketdienste mit Service und modernen Techniken. Aber ein Kartenlesegerät scheint technisch zu aufwändig zu sein. Wenn man mal nach Dänemark oder Schweden schaut: Dort kommt man wochenlang ohne jegliches Bargeld aus, selbst der 2 Euro Kaffee am Marktstand wird nur mit Karten bezahlt.



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