Die Deutsche Bahn soll sich nicht an das Gesetz halten und die Kündigung der (Probe-)Bahncard erschweren.

Zug der DB, stehend im Bahnhof Berlin
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Seit 2022 gibt es neue Regeln zu automatischen Vertragsverlängerungen und Kündigungsmodalitäten, die Verbraucher:innen vor langen Verträgen und Abofallen schützen sollen. Allerdings rechnet man mit solchen Geschäftsmodellen eher bei zwielichtigen Mobilfunkanbietern und nicht bei der Deutschen Bahn. Die Verbraucherzentrale Thüringen wirft das aber der Deutschen Bahn vor und hat Klage eingereicht.

Kritik: Kündigungsfrist von sechs Wochen

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge kamen 2022 viele Änderungen auf Unternehmen zu. Dazu zählen etwa Regelungen zur Einwilligung in Telefonwerbung oder die Einführung des sogenannten Kündigungsbuttons. Aber auch bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Abos und Mitgliedschaften) mussten Anbieter:innen Anpassungen vornehmen. Dabei scheint es insbesondere bei der Deutschen Bahn noch Nachholbedarf zu geben.

Die Verbraucherschützer:innen beanstanden unter anderem die Klauseln in Bahncard-Verträgen, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, darunter die Kündigungsfrist, die die Deutsche Bahn wie folgt in ihren AGB festlegt: „Unverbindlich testen: bis 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen“. Zudem sei die Klausel, die die Probe-Bahncard in ein reguläres Abo umwandelt, unrechtmäßig („Die Probe Bahncard 25 bzw. Probe BahnCard 50 wird am Ende ihrer Gültigkeit automatisch in ein reguläres BahnCard 25-Abonnement bzw. BahnCard 50-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.“). Erst recht verstoße es gegen Verbraucherschutzvorschriften, dass sich dieses neue Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht sechs Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt werde.

Bahncard wird zur Abofalle

Die automatische Verlängerung solcher Verträge ist seit 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit möglich und die Reisenden müssen die Möglichkeit haben, den automatisch verlängerten Vertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen zu können. 

Die Deutsche Bahn ist damit jedoch nicht allein. Über 800 Firmen seien letztes Jahr von den Verbraucherschützern dahingehend überprüft worden, ob sie in ihren AGB die neuen Anforderungen auch umsetzen. Jedes siebte Unternehmen habe, so eine Meldung der Verbraucherzentrale im Herbst 2023, das jedoch nicht getan und wurde bereits zur Nachbesserung aufgefordert. 

Weil die Deutsche Bahn sich offenbar auf eine Abmahnung nicht einließ, hat die Verbraucherzentrale, wie angedroht, Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 206/23) eingereicht. Ein mündlicher Verhandlungstermin sei für Juni 2024 angesetzt, will die Wirtschaftswoche wissen. Betroffene müssen sich nicht gesondert anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren, da es sich nicht um eine der seit Herbst 2023 möglichen Sammelklagen handelt.

Außerdem: Weiter Probleme mit dem Deutschlandticket

Auch beim Deutschlandticket ist der Frust bei den Reisenden groß. Knapp 1.500 Verbrauchermeldungen zeigen immer noch Probleme bei Kauf und Kündigung des Deutschlandtickets, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jüngst. Bereits Ende letzten Jahres soll es schon 1.000 Beschwerden gegeben haben (wir berichteten).

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Geschrieben von Yvonne Bachmann

Kommentare

#1 Dietmar 2024-02-06 11:49
Ich habe im April 2023 in verschiedenen Schreiben auf den fehlenden "Kündigungsbutt on" für die Bahncard hingewiesen.

Das Verkehrsministe rium lehnt eine Zuständgkeit ab, die Verbraucherzent rale BW hat die Anregungen dankend entgegengenommen.

Es ist schon spannend, dass sich offenbar nur sehr wenige Bürger darüber Gedanken machen oder Einspruch erheben, wenn eine so offensichtliche Fehlleistung eines Unternehmens wie die DB besteht.



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