In Nordrhein-Westfalen wurde jetzt erstmals ein Verbot für den Verleih der Roller ausgesprochen.

Elektroroller auf einem Fußweg
Aleksmfoto / Depositphotos.com

Ob auf der Straße, dem Bürgersteig oder auf dem Radweg – wo immer die Roller unterwegs sind, entstehen durch das noch vergleichsweise neue Verkehrsmittel auch einige Sicherheitsrisiken. Um die potenziellen Gefahren durch die Nutzung der E-Scooter zu verringern, forderte die Stadt Gelsenkirchen die Verleihunternehmen Bolt und Tier auf, Identitätsprüfungen vor der Ausleihe durchzuführen. 

„Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben“, zitiert die Rheinische Post einen Sprecher der Stadt.

Bolt und Tier lehnten Identitätsprüfungen ab

Die Idee der Stadtverwaltung: Wenn beispielsweise der Personalausweis oder Führerschein in der Ausleih-App hochgeladen werden muss, könne man die Identität der Fahrer:innen bei Verstößen feststellen und diese so besser ahnden. Doch die Anbieter widersprechen: Die Sicherheitsrisiken würden sich durch diese Vorgehensweise nicht reduzieren.

Daraufhin zogen die Verantwortlichen in Gelsenkirchen Konsequenzen. Der Vertrag mit den Verleihern lief fristgerecht zu Ende März aus und sollte nur mit Einführung der Prüfmaßnahmen verlängert werden. Jetzt wurde Bolt und Tier die Ausleiherlaubnis entzogen: Bis zum 20. April sollen die Roller aus der Stadt entfernt werden.

 

Entscheidung im Eilverfahren – aber noch nicht endgültig

Das zuständige Verwaltungsgericht entschied über die Räumung im Eilverfahren (Aktenzeichen: 2 L 444/24 und 2 L 495/24). Derzeit läuft der Rechtsstreit im Hauptverfahren weiter. Die Anbieter können beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zudem Beschwerde einlegen. Da dies noch Zeit in Anspruch nehme, werden die E-Scooter aber vorerst von den Straßen verschwinden. Private Elektroroller dürfen aber weiterhin genutzt werden. 

Ob auch weitere Städte dem Beispiel von Gelsenkirchen folgen werden, bleibt abzuwarten.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Geschrieben von Hanna Behn

Kommentare

#1 Frank Bohne 2024-04-22 10:12
Wenn der Verbraucher/ Nutzer nicht im Sinne der STVO unterwegs ist und die Verleihfirmen nicht kooperativ agieren finde ich die Endscheidung vollig richtig!



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