Verdi hat jetzt Informationen rund um Haftung und Regress im Post- und Paketbereich veröffentlicht.

Kaputtes Sparschwein
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Im Arbeitsalltag von Zustellern kann es schnell mal zu dem ein oder anderen Schaden kommen. Kommt dann der Arbeitgeber mit Regressforderungen um die Ecke, wird es teuer. Wann aber müssen Arbeitnehmer mit solchen Forderungen rechnen und wie teuer kann es tatsächlich werden? Darüber hat Verdi nun einige Informationen veröffentlicht. 

Grundsätzlich wird es immer dann schwierig beim Thema Haftung, wenn ein Zusteller fahrlässig gehandelt hat. Oft sind Abrollschäden an Fahrzeugen in der Verbund- und Paketzustellung Gegenstand von Forderungen. Nämlich dann, wenn z. B. ein Zustellfahrzeug vom Abstellort wegrollt, weil sich die Handbremse gelöst hat, erklärt Matthias Knüttel, Geschäftsführer der gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung GUV/FAKULTA bei Verdi dazu. Aber auch bei Falschbetankungen oder einem verlorenen Schlüssel sind Regressforderungen zu befürchten.

Post-Angestellte haften bei grober Fahrlässigkeit

Wenn dem Arbeitnehmer ein versehentliches Missgeschick geschieht und dies als leichte Fahrlässigkeit angesehen wird, dann muss dieser keine Haftung übernehmen, erklärt Knüttel. Bei mittlerer oder grober Fahrlässigkeit ist dies allerdings anders. Bei der DHL Group beispielsweise werden laut Manteltarifvertrag die Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit zur Kasse gebeten, und das in einer Höhe von maximal drei Brutto-Monatsgehältern. Verursacht also ein Postangestellter mit einem Monatsgehalt von 2.500 Euro mit einem neuen Zustellfahrzeug einen Abrollschaden, dessen Schaden sich auf 12.000 Euro beläuft, kann dieser nach den tariflichen Regelungen mit 7.500 Euro in Regress genommen werden. Den Rest der Summe muss der Arbeitgeber zahlen. 

Um die Regressforderung geltend machen zu können, unterstellt die Post jedoch oftmals grobe Fahrlässigkeit, so der Experte. Und weiter: Die Post sieht sich als DAX-Unternehmen in erster Linie den Aktionären verpflichtet. Der einzelne Beschäftigte zählt daher nur sehr wenig. Es gibt Mitarbeiter, die arbeiten jahrzehntelang fehlerfrei. Durch eine Unaufmerksamkeit passiert ein Fehler und der Beschäftigte wird in die Haftung genommen. Die Post selbst spricht hier von Schäden in Millionenhöhe.

Lohneinbehaltung an der Tagesordnung

Üblich ist es im Kurier-, Express- und Paketdienst dann, dass bei einem solchen Vorfall sofort ein Teil des Lohns einbehalten wird. Ob dies allerdings legal ist, darüber streiten nach Angaben von Matthias Knüttel derzeit noch die Gerichte. Eine Vielzahl der Betroffenen nehmen die Regressforderungen einfach hin. Teilweise sind das befristet Beschäftigte, die um ihren Job fürchten oder weil sie das Ganze gar nicht verstehen.

Deshalb sollten Angestellte sich immer erst an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden und sich entsprechend beraten lassen, rät der Geschäftsführer der GUV/FAKULTA.

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Geschrieben von Corinna Flemming

Kommentare

#1 H.S 2023-07-17 12:05
„Die Post sieht sich als DAX-Unternehmen in erster Linie den Aktionären verpflichtet. Der einzelne Beschäftigte zählt daher nur sehr wenig.

Und dann wundern die sich wenn sie keine neuen Mitarbeiter finden - das so etwas überhaupt zulässig ist - armes Deutschland - Anmerkung: der gute Herr Scheuer von der CSU kann schadlos Millionen an Steuergelder versenken für eine angebliche Maut.



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