Kiffen am Steuer wird bis zu einem bestimmten Limit künftig erlaubt sein.

Cannabis-Blatt im Auto
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Die Legalisierung von Cannabis-Konsum bringt es mit sich, dass Menschen mit einem gewissen Pegel möglicherweise am Straßenverkehr teilnehmen werden. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bewilligte der Bundesrat jetzt eine Obergrenze für den Tetrahydrocannabinol-Spiegel (THC) im Blut. Wer Kraftfahrzeuge bedient, darf demnach künftig maximal 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum aufweisen, wie LTO unter Berufung auf den § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) berichtet.

Legale Alltagsdrogen dürfen Straßenverkehr nicht gefährden

Mit der Cannabis-Legalisierung wurde neben Alkohol eine weitere Droge auf das Level legitimer Alltagsdrogen gestellt. Der legale Konsum ist die eine Sache – doch für die Teilnahme am Straßenverkehr fehlte es bisweilen an einer gesetzlichen Regelung. Diese Änderung, welche ab sofort im Absatz 1a des § 24 a der StVG zu finden ist, wurde vergangenen Freitag durch den Bundesrat gebilligt. Das Gesetz wurde zuvor im Bundestag beschlossen.

Als Begründung für den genehmigten THC-Wert wird darauf verwiesen, dass dieser in etwa mit 0,2 Promille Alkoholgehalt im Blut vergleichbar sei. Der Grenzwert für Cannabis liegt damit unter jenem für Alkohol, hier werden Werte bis 0,5 Promille akzeptiert. Unter den genehmigten Werten sind gesunde Erwachsene im Normalfall noch befähigt, sicher ein Fahrzeug zu führen.

Diese Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung

Eine Nichteinhaltung der gesetzten Werte ist laut StVG eine Ordnungswidrigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß handelt. Wird man erwischt, droht nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro, sondern zudem ein Monat Fahrverbot. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn die ertappte Person neben Cannabis auch Alkohol konsumiert hat. Hier wird ein Bußgeld von 1.000 Euro fällig.

Bei Fahranfänger:innen während der Führerschein-Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gelten deutlich strengere Regelungen für die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss. In beiden Fällen gilt der Grenzwert von 1,0 Nanogramm je Milliliter als Richtwert.

Eine Ausnahme gibt es dagegen für Personen, die medizinisches Cannabis verschrieben bekommen haben. In diesen Fällen gilt weder der Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter noch die Sonderregelung für den Mischkonsum mit Alkohol.

Wie wird der THC-Gehalt gemessen?

Eine wichtige Frage spielt bei der Verhängung von Sanktionen fürs Kiffen am Steuer jedoch auch die Art der Messung. So geht aus einem Bericht vom ZDF hervor, dass die derzeit in Nutzung stehenden Geräte lediglich anzeigen können, ob Cannabis konsumiert wurde oder nicht. Ein Einsatz von Speicheltests für eine Art Voranalyse steht dabei im Raum.

Über den Speichel könnten Personen identifiziert werden, welche tatsächlich kürzlich Cannabis konsumiert haben. Darüber sollen Konsument:innen, welche zwar THC im Blut haben, aber nicht maßgeblich berauscht sind, ausgeschlossen werden können.

Gegenüber dem ZDF kritisierte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, jedoch neben der mangelnden technischen Voraussetzungen auch die Ausnahme für medizinisches Cannabis. Bei Personen, die mit einem Wert von 3,5 Nanogramm THC im Blut nicht mehr sicher Auto fahren können, sollte es demnach keine Rolle spielen, ob Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert wurde oder nicht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Geschrieben von Ricarda Eichler

Kommentare

#1 Markus 2024-07-12 19:24
Fällt denn jetzt in jedem fall (auch über 3ng) die MPU weg? Also "nur" 500€ + 1 monat fahrverbot? Keine MPU?



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