Wegen falscher Berechnungen kommt auf den Bund eine Milliardenerstattung an Mautkosten zu.

Lkw Autobahn Mautstation
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Lkw-Maut für den Zeitraum von Oktober 2015 bis Oktober 2020 falsch berechnet hat, da es auch die Kosten für die Verkehrspolizei einbezogen hat. Dies verstößt allerdings gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach nur Infrastrukturkosten in die Mautberechnung einfließen dürfen. 

Eine polnische Spedition klagte daraufhin erfolgreich gegen die Praxis und forderte eine Rückerstattung der gezahlten Mautgebühren für den Zeitraum von Januar 2016 bis Oktober 2020. Das Gericht stimmte dem zu, das BALM muss nun vorerst 20.200 Euro zuzüglich Zinsen an die Spedition zahlen.

Steuerzahler muss für Rückzahlungen aufkommen

Neben der polnischen Spedition haben bereits andere Unternehmen ähnliche Ansprüche geltend gemacht, um sich Mautkosten zurückerstatten zu lassen. Insgesamt sollen es rund 38.000 einschlägige Anträge sein. Noch ist allerdings nicht klar, ob einige dieser Ansprüche bereits verjährt sind, dennoch wird die potenzielle Gesamtsumme der Erstattungen auf rund eine Milliarde Euro geschätzt, wie Heise Online berichtet. Für diese Rückzahlungen muss letztendlich der Steuerzahler aufkommen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. 

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Geschrieben von Corinna Flemming




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