Vergangene Woche tagte der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Autos auf einer Autobahn
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Die Einziehung von Täterfahrzeugen nach strafbaren Trunkenheitsfahrten, die Schlupflöcher beim Punktehandel und eine feste Wartezeit nach einem Unfall sind nur drei der diskutierten Punkte, die die Expert:innen vergangene Woche auf dem 62. Deutschen Verkehrsgerichtstag auf der Agenda hatten.

Nach Sufffahrt ist das Fahrzeug weg?

Der diesjährige Verkehrsgerichtstag, ein Gremium aus Jurist:innen und anderen Expert:innen aus Forschung, Lehre und Praxis für Verkehrsfragen oder Fahrzeugtechnik, deren Ideen und Vorschläge großen Einfluss auf Rechtsprechung und Gesetzgebung haben, befasste sich dieses Jahr unter anderem mit der Frage, ob Betrunkene nach schweren Unfällen ihre Fahrzeuge verlieren können. Diese Maßnahme könnte bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss greifen. Viele Wiederholungstäter:innen ließen sich schließlich durch einen eingezogenen Führerschein nicht vom Fahren abhalten. Voraussetzung wäre allerdings eine Vorverurteilung der betreffenden Person in den letzten fünf Jahren wegen einer ähnlichen Tat.

Punktehandel und Unfallflucht auf dem Prüfstand

Des Weiteren fordert der Verkehrsgerichtstag schärfere Strafen für den Handel mit Punkten in Flensburg. Ein etabliertes Geschäftsmodell ermöglicht es Autofahrer:innen derzeit noch, Punkte gegen Bezahlung an Dritte abzugeben. Betroffene Unternehmen bieten dies sogar online an. Der Verkehrsgerichtstag fordert daher strengere Strafen für Fahrer:innen und Unternehmen, die am Punktehandel beteiligt sind. Es soll möglich sein, Fahrverbote für Personen, die solche Angebote nutzen, zu verhängen. Zudem sollen Internetangebote für den Punktehandel verboten werden. 

Unabhängig davon sollte die Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von drei auf sechs Monate erhöht werden. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich außerdem gegen eine Herabstufung der Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit aus, befürwortet jedoch eine bessere Regelung der Unfallmeldung durch die Einrichtung einer neutralen, digitalen Meldestelle. Es wurde vorgeschlagen, dass die Straffreiheit für die Meldung eines Unfalls bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall möglich sein solle. Im Gegensatz dazu könnte eine Mindestwartezeit für Unfallverursacher für mehr Klarheit sorgen.

Außerdem im Fokus: Ältere Fahrer:innen und Reisende

Ein weiterer Punkt auf der Agenda war die oft diskutierte Fahrtauglichkeit von älteren Menschen. So sollen Person, die das Alter von 75 Jahren erreicht haben, eine sogenannte Rückmeldefahrt absolvieren, in der sie ihre Eignung unter Beweis stellen, um so die Zahl der altersbedingten Unfälle zu minimieren.

Reisende, die mit mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsmitteln (z. B. mit dem Zug zum Flug, sogenannte multimodale Reisen) könnten sich, wenn es nach den Expert:innen geht, jedoch künftig über mehr Rechte freuen. Für verpasste Anschlüsse bei diesen multimodalen Reisen existieren bisher keine gesonderten Regelungen. Der Arbeitskreis empfiehlt beispielsweise auch, dass Reisende schon vor Vertragsschluss informiert werden, welche Passagierrechte im Falle von verpassten Anschlüssen gelten.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Geschrieben von Yvonne Bachmann




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