Manchmal wünscht man sich, im Vorfeld ein Bild von dem Paket, der Ladung, des Lkw oder der Verplombung gemacht zu haben... In der Logistik kommt es immer wieder zu Haftungsfragen, die jedoch durch einen Bildbeweis schnell und sicher geklärt werden können.

Geutebrück Monitors
© Geutebrück GmbH

Logistikunternehmen, Speditionen, produzierenden Unternehmen und Dienstleister müssen sich im schlimmsten Fall tagtäglich mit Schadensfällen und entsprechenden Schadenersatzforderungen rumschlagen. Viele davon landen vor Gericht und kosten entsprechend Zeit und Nerven. Wer nicht vor Gericht gehen will, lenkt oft im Vorfeld ein und einigt sich mit der anderen Partei auf eine Kulanzzahlung.

Wie kann man als Unternehmer dem ganzen Problem vorbeugen? Bei Haftungsfragen, Schadenersatzforderungen und Regressansprüchen kann ein Bild häufig den Beweis für die Schadenursache liefern. Eine mögliche Lösung bietet dafür das Unternehmen Geutebrück an, das nun ein Whitepaper mit 13 beispielhaften, kritischen Situationen veröffentlicht hat. Wir haben mit der geschäftsführende Gesellschafterin der Geutebrück GmbH, Katharina Geutebrück, über den Einsatz von Überwachsungssystemen gesprochen.

LogistikWatchblog: In was für Fällen kann es noch zu Haftungsfragen oder Schadensersatz-Forderungen kommen?

Katharina Geutebrück: Speditionen, Versender, Logistikunternehmen oder auch produzierende Unternehmen und Händler werden über alle Prozessketten hinweg mit haftungsrelevanten Situationen konfrontiert. Dafür lassen sich unzählige Beispiele finden: Eine falsch verladene Sendung ist nicht mehr auffindbar, ein Kunde retourniert angeblich fehlerhafte Ware, ein Fahrer fordert Schadensersatz für den Schaden an seinem Lkw, der Zoll bemängelt die unzureichende Verplombung eines Aufliegers, der Kurierdienst behauptet, der Schaden an der Versandbox sei nicht sein Verschulden, der Mitarbeiter beteuert, den Auftrag korrekt bearbeitet zu haben, der Empfänger reklamiert Fehlmengen bei der Lieferung usw.

Wie funktioniert das System von Geutebrück genau bzw. was unterscheidet ein solches System von einer normalen Videoüberwachung?

Die „normale“ Videoüberwachung schützt üblicherweise den Perimeter des Geländes und die Außenhaut des Gebäudes gegen Risiken von außen, also gegen Diebstahl oder Vandalismus. Unsere Systeme gehen einen Schritt weiter und leisten zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Haftungsfragen innerhalb der Logistikprozesse durch einen eindeutigen Bildbeweis. Scanner können zwar Sendungsdaten erfassen, aber eben nicht „sehen“, was sie erfassen. In Verbindung mit einem Video-Bild kann jeder Schritt in der Logistikkette nicht nur datentechnisch, sondern auch optisch nachvollzogen werden, in Echtzeit während des Prozesses oder im Nachhinein zur anlassbezogenen Recherche.

Geutebrück-Systeme verknüpfen Videobilder mit Daten bereits vorhandener Inhouse-Systeme: Barcode, RFID, Temperatur, Gewicht, usw. Diese Metadaten und die passenden Videobilder werden in zwei separaten, miteinander synchronisierten Datenbanken gespeichert. So können TeraBytes von Datenmaterial sekundenschnell durchsucht und die relevanten Bilder abgerufen werden. Gerichtsfest und lückenlos kann der Anwender nachweisen, wann, wo und von wem der Schaden verursacht wurde – oder eben nicht. 

Um beispielhaft bei einer Spedition zu bleiben: Kameras können helfen, den tatsächlichen Zustand von Plombierungen oder der Fahrzeuge exakt ab der Einfahrt in das Betriebsgelände zu dokumentieren. In Verbindung mit einer automatischen Nummernschilderkennung ist die Recherche nach den relevanten Bildern schnell und einfach. So wird zweifelsfrei die Unversehrtheit eines Siegels oder einer Plombe belegt – oder auch, dass der Lkw die Beule schon hatte, als er auf den Hof gefahren wurde.

Unfälle beim Rangieren, Beschädigungen von Absperrungen, Hausecken, Toren, Anprall-Puffern, Wetterschutzvorrichtungen, Rampen oder Verladebrücken, das Verschwinden von auf dem Gelände zwischengelagerten Waren – derartige Haftungsfragen lassen sich anhand von Videobildern rasch aufklären.

Auf Video-Bildern ist auch klar erkennbar, in welchem Zustand oder in welcher Anzahl Ware angeliefert und weiterverschickt wurde – und an welchem Punkt eine Veränderung stattgefunden hat. Bei Fragen hinsichtlich Fehlverladung, nicht autorisierter Entladung, Weiterverladung, mangelnder Ladungssicherung usw. können Videosysteme rasch und zweifelsfrei für Klarheit sorgen.

Was versteckt sich hinter der Track & Trace Lösung von Geutebrück?

Mit der Video Track & Trace Lösung von Geutebrück, G-SIM VTT, entfallen manuelles Suchen und Umschalten. Der Barcode oder die Sendungsdaten werden direkt im Video-System als Suchkriterium genutzt. Anschließend werden die relevanten Erfassungsvorgänge im Bild dargestellt, inklusive der benachbarten Kameras auf dem Monitor. Im zeitsynchronen Vorlauf der Kameras wird so sofort sichtbar, wohin sich die Sendung bewegt hat. Ein Klick auf die Kamera, in der die Sendung sichtbar ist, zentriert diese wieder auf dem Bildschirm und zeigt sie mit ihren benachbarten Kameras.

Diese Funktion verkürzt die Recherche erheblich. Werden Förderanlagen genutzt, entsteht eine weitere Zeitersparnis dadurch, dass Pakete erfasst und so zeitversetzt in den Viewern angezeigt werden können, wie es der Bandgeschwindigkeit entspricht. Kameras und Szenen werden so miteinander verknüpft, dass eine lückenlose, rasche Verfolgung der Vorgänge, die sich über mehrere Kamerawinkel abspielen, ebenfalls mit nur einem Klick, möglich ist. Die aufwendige Prüfung des gesamten Videos entfällt – die Verfolgung des Paketes reduziert sich auf wenige wesentliche Schlüsselmomente.

Die Video-Bilder von Geutebrück werden vor Gericht als Beweis anerkannt. Ist das nicht aber eigentlich normal?

Nein. Unser eigens entwickeltes Exportformat für Videosequenzen „GBF“ (Geutebrück Backup Format) ist einzigartig. Allgemein gilt: Video-Aufzeichnungen können nur dann als gerichtsverwertbarer Beweis dienen, wenn sichergestellt ist, dass weder der Zeitraum der Aufnahme noch integrierte Metadaten (z.B. Kameranummer, Barcode, etc.) noch der Inhalt der Videobilder in irgendeiner Weise verändert wurden. Zudem muss das zur Ansicht vor Gericht exportierte Bildmaterial der Original-Aufzeichnung aus der Video-Datenbank exakt entsprechen. Für Video-Bilder im GBF-Format ist das nachweislich gewährleistet und wurde sogar in Großbritannien zertifiziert. Sie haben daher tatsächlich nicht nur vor deutschen Gerichten, sondern weltweit vor Gericht Bestand.

Ist das Thema Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung nicht problematisch?

Nicht, wenn einige Regeln beachtet, der Betriebsrat frühzeitig eingebunden und unsere vielfältigen Funktionen zum Schutz der Privatsphäre richtig genutzt werden. Ein Videobeweis belastet ja nicht nur Personen, die falsch gehandelt haben, sondern belegt auch, dass ein Mitarbeiter korrekt gearbeitet hat. Ein lückenlos dokumentierter Prozess klärt Verantwortlichkeiten und verhindert so, dass eigene Mitarbeiter oder Mitarbeiter externer Firmen fälschlicherweise verdächtigt und zur Rechenschaft gezogen werden. Um die Privatsphäre zu schützen, maskieren bzw. verpixeln unsere Systeme Personen oder Bereiche. Diese Verpixelung kann dann nur im Bedarfsfall mittels Vier-Augen-Prinzip, z.B. mit einem Repräsentanten des Betriebsrates, aufgelöst werden.

Können Sie etwas zu den Kosten sagen, die beispielsweise auf einen mittelständischen Online-Händler zukommen, wenn dieser das System installiert?

Das hängt von vielen Faktoren ab. Es kommt auf die Größe des Gebäudes, den Umfang der Prozesse, die Anforderungen und die bestehenden Voraussetzungen beim Kunden an. Abgesehen davon sind die Investitionskosten ja immer abhängig vom Einsparpotenzial, das ich mit dem System freisetze, und so von der Amortisationszeit. Ein konkretes Beispiel: 

In einer kleineren Kurier-Express-Paket-Niederlassung mit einem Durchlauf von 16.000 Paketen pro Tag ließ sich der Rechercheaufwand für nicht auffindbare Sendungen auf weniger als die Hälfte reduzieren. Pro Suchauftrag konnten wir den Aufwand von 5,75 Minuten auf 2,25 Minuten verringern. Im Monat werden jetzt allein dadurch 98 Arbeitsstunden (ca. 2,5 Wochen) eingespart, bei gleichzeitiger Erhöhung des Outputs und der Qualität.

Wie viele Haftungsfragen konnten durch das System schon geklärt werden bzw. sind deswegen nicht vor Gericht gelandet?

Die lückenlose, visuelle Dokumentation belegt auf jeden Fall, dass Inhouse-Abläufe klar nachvollziehbar sind und Unternehmen die eigenen Arbeitsprozesse im Griff haben. Vor Gericht ist dieser Nachweis von Vorteil. Leider sind unsere Anwender verständlicherweise etwas auskunftsscheu, wenn es um konkrete Zahlen geht.

 


 

Über Katharina Geutebrück

Katharina Geutebrück von der Geutebrück GmbHBevor Katharina Geutebrück 1997 ins elterliche Unternehmen als Marketingleiterin und zwei Jahre später neben ihrem Vater als Mitgeschäftsführerin einstieg, könnte die gelernte Wirtschaftsingenieurin internationale Erfahrung sammeln, zunächst in Italien als Projektleiterin Logistik und danach drei Jahre in Frankreich als internationale Produktmanagerin in einem europäischen Industriekonzern. Seit 2012 leitet sie das Unternehmen gemeinsam mit ihrem Ehemann Christoph Hoffmann. Geutebrück ist ein internationaler Lösungsanbieter für Video-Systeme in den Bereichen Sicherheit (Video Security) und Prozessoptimierung (Value Imaging).

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Geschrieben von Julia Ptock